Betriebsunterbrechungsversicherung
Fast jedes Unternehmen besitzt eine Betriebsversicherung welche die wesentlichen Schäden wie Feuer, Einbruch etc. abdeckt. Aber kaum einer denkt daran was passiert wenn man den Betrieb unterbrechen muss, z.B. nach einem Brand mit Sachschäden. Das versicherte Gebäude samt Inventar ist zwar abgedeckt, aber die laufenden Kosten wie Miete, Gehälter, Kreditraten, Lieferverzug etc. laufen gnadenlos weiter und können den Betrieb in den Ruin treiben. Genauso kann es passieren dass der Chef erkrankt oder verunfallt und für längere Zeit ausfällt.
Die meisten Versicherungsgesellschaften lassen die Betriebsunterbrechungsversicherung an die bestehende Betriebsversicherung koppeln und diese leistet dann die Entschädigungszahlungen solange man arbeitsunfähig ist. Bei manchen Versicherungen kann man sogar psychische Erkrankungen mitversichern. Für Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist ausreichend.