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Rechtschutzversicherung


Nicht selten wird die Rechtschutzversicherung mit der Haftpflichtversicherung verwechselt. Die Haftpflicht, welche meist in der KFZ- und Haushaltsversicherung inkludiert ist, haftet demnach nur bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Rechtschutzversicherung hingegen übernimmt Verfahrenskosten bei Gericht, Sachverständigenkosten, Kosten des Gegners und Rechtsanwaltskosten.

 

Auch wenn Sie jemand sind der nicht sofort den Weg zur Polizei sucht bzw. jemanden anzeigen oder verklagen, heißt das noch lange nicht dass Sie einmal zum Beklagten werden könnten. Es gibt zahlreiche Rechtschutzpakete die sich nicht nur im Preis, sondern auch in der Deckung unterscheiden. Einige Sparten sind unter anderem Straf-Rechtsschutz, Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz aber auch Rechtsschutz für Erbrecht und Familienrecht, Grundstückeigentum und Mietrechtsschutz.

 

Wie bei vielen Versicherungen gibt es auch hier eine Wartezeit einzuhalten die individuell geregelt sind. Fragen Sie hierzu Ihren Berater. Vorteilhaft ist, dass die meisten Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl bieten, und wenn nicht, dann bieten sie zumindest einen großen Pool an Anwälten aus allen Sparten. In kaum einer Versicherungssparte gibt es so viele Missverständnisse wie bei der Rechtsschutzversicherung.

 

Es gibt einfach eine Menge Fälle welche die Rechtsschutzversicherung nicht versichern will und auch nicht kann. Abgesehen davon dass Ihnen niemand garantieren kann ob Sie auch tatsächlich Recht erhalten vor Gericht - denn Recht haben heißt nicht Recht bekommen - gilt es zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherung in Fällen von Urheberrecht, Kriegsereignissen, Steuer- und Abgaberecht, etc. meistens nicht haften bzw. diese Fälle ausgeschlossen werden. Geben Sie deshalb mit Ihrem Berater mögliche Fälle durch damit Sie wissen was gedeckt ist und was nicht.

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