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Saison der Einbrecher


Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen und einige interessante Szenarien wo die Versicherung nicht haften. Es ist ein Schock wenn Sie nach Hause kommen und feststellen müssen dass jemand Fremdes in Ihrer Wohnung war und einige Schätze fehlen oder gar eine Spur der Verwüstung hinterließen. Wer ersetzt die entwendeten Wertgegenstände? Was wenn die Versicherung keinen Cent ersetzt trotz Haushaltsversicherung?

 

Wir legen Ihnen dringend ans Herz: Lesen Sie immer die Vertragsbedingungen durch und beachten Sie diese, (egal um welche Versicherung es sich handelt) dann kommt es nicht zu nervenaufreibenden Rechtstreitigkeiten um Schadenersatzforderungen. Auch ist es wichtig dass Sie als Antragsteller beim Abschluss einer Haushaltsversicherung unbedingt das Formular selbst ausfüllen – Ihr Makler hilft Ihnen dabei gerne, jedoch ist es gerade hier wichtig dass Sie nichts vergessen. Anbei ein paar Fälle die vor Gericht gingen.

 

Im Falle eines Einbruches, legen die Gerichte besonderen Wird darauf, dass Einbrecher eine angemessene Kraftanstrengung aufbringen müssen bei der Tat. Es reicht also nicht wenn Ihre Wohnung, Garage, Gartenhäuschen etc. einfach nur abgesperrt wurde. Ist das Schloss zum Beispiel marode und verrostet, hat der Einbrecher ein leichtes Spiel, oder wenn Sie eine Katzenklappe an der Eingangstür haben, bei dem der Einbrecher sich leicht Zugang verschaffen kann, dann war es das mit dem Schadenersatz. Noch ärgerlicher ist es, wenn zwar etwas fehlt, aber keine Einbruchsspuren nachweisbar sind. In diesem Fall haftet die Versicherung auch nicht.

 

Gerächt hat es sich bei einem Versicherungsnehmer der beim Ausfüllen (lassen) seines Antrages zwei Einbruchdiebstähle aus den vergangenen 5 Jahren nicht angegeben hatte. Als es dann zum Schadensfall kam, wurde ihm vor Gericht arglistige Täuschung vorgeworfen und der Versicherungsnehmer ging leer aus. Also nicht nur beim Ausfüllen eines Antrages, sondern auch beim Schadensfall ist es ungemein wichtig dass Ihre Aussagen nicht voneinander abweichen. Ein allgemeiner Tipp also: Dokumentieren Sie Ihre Wertgegenstände regelmäßig, gegebenenfalls auch mit Fotos, dann ist es umso einfacher für Sie, die Sachverständigen und das Gericht – sollte es zu einer Streitigkeit kommen.

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